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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)von MuseumsPartner, Zeughausgasse 1a, A-6020 Innsbruck, Stand: 02.01.2004.Alle Aufträge, ebenso von Nichtkaufleuten, wickelt MuseumsPartner ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden AGB und den Allgemeinen Österreichischen Spediteursbedingungen (AÖSp) ab. Unsere AGB gelten auch für Verträge und Aufträge, selbst wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Auf die Haftungsausschlüsse und die Haftungsbeschränkungen wird in den AÖSP hingewiesen. Diese AGB gelten für Leistungen aller Art im Zusammenhang mit dem Umgang von Kunstgegenständen, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Kunstbereich gehörende Geschäfte betreffen. Dazu zählen beispielsweise Vereinbarungen, auch als selbständige Verträge, über das Auf- und Abhängen von Bildern, das Auf- und Abbauen von Kunstgegenstände, das Verpacken, Verladen, Verstauen, Befördern, Entladen und die Lagerung von Kunstgegenständen, über Zollbehandlungen, über Kurierdienstleistungen oder die Vermittlung von Reiseverträgen und das Besorgen von Transport- und Sachversicherungen. Der Auftraggeber hat MuseumsPartner bei Auftragserteilung telefonisch oder schriftlich zu informieren über Adressen, Anzahl, Art und Inhalt der Packstücke, Maße, Gewichte, Eigenschaften und den tatsächlichen Wert der Kunstgegenstände sowie die Raumverhältnisse bzw. Zufahrt am Abhol- und Zielort. Unrichtige oder unterlassene Angaben werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, falls ein Mehraufwand entstanden ist. Bei Aufträgen aller Art besteht die Haftung von MuseumsPartner nur, wenn und soweit der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer eigenen Sorgfaltspflicht von MuseumsPartner beruht. Museumspartner haftet ausschließlich für die Verletzung von Sorgfaltspflichten. Weiters haftet MuseumsPartner für das Verhalten von Mitarbeitern und zur Erfüllung eingesetzter Dritter wie für eigenes Verhalten. Bei Beförderungen per Kraftfahrzeug auf der Straße oder per Flugzeug wird nach den für diese Verkehrsmittel geltenden Vorschriften gehaftet, soweit diese zwingend Anwendung finden. MuseumsPartner ist von der Haftung, egal aus welchem Rechtsgrund befreit, wenn der Schaden durch eine nicht von MuseumsPartner verschuldete Anordnung des Auftraggebers bzw. Verfügungsberechtigen oder durch Umstände, die MuseumsPartner mit Sorgfalt nicht abwenden konnte, verursacht worden ist. Die Haftung für Güterschäden ist begrenzt auf € 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm brutto des beschädigten oder in Verlust geratenen Kunstgegenstandes gemäß CMR bei Transport per Kraftfahrzeug auf der Strasse bzw. € 16,67 gemäß Warschauer Abkommen bei Transport per Flugzeug 5.2. MuseumsPartner besorgt eine Versicherung der Kunstgegenstände, zum Beispiel eine Transport- oder Lagerversicherung, nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren. Auf die in diesen AGB geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen berufen sich auch die Bediensteten von MuseumsPartner sowie Personen berufen, für die MuseumsPartner haftet. Ist bei Anlieferung ein Schaden am Kunstgegenstand äußerlich erkennbar, hat der Empfänger diesen in der Empfangsbescheinigung festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden hat der Empfänger unverzüglich spätestens sieben Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Die Nachweispflicht trifft den Anspruchsteller. Rechnungen sind innerhalb der (auf der Rechnung angegebenen) Frist und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach Ablauf der Frist ein. MuseumsPartner darf im Falle des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 12 % und die ortsüblichen Spesen berechnen. Von Frachtforderungen, Havarieeinschüssen oder -beiträgen, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die an MuseumsPartner, insbesondere als Verfügungsberechtigten oder als Besitzer fremden Gutes gestellt werden, hat der Auftraggeber MuseumsPartner auf Aufforderung sofort zu befreien.. MuseumsPartner hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die ihr aus den diesen AGB unterliegenden Verrichtungen an den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht (AÖSP) an den in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Kunstgegenständen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber, Empfänger oder Anspruchsteller gilt österreichisches Recht. 8.2. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, ist Innsbruck Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. |
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Museumspartner GmbH, Zeughausgasse 1a, A-6020 Innsbruck, Austria Tel: +43-(0)512-562800 Fax: +43-(0)512-562850 info@museumspartner.com |