BDA
Bundesdenkmalamt
Für die befristete oder definitve Ausfuhr von Kunstgegenständen ist die Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt notwendig.
MuseumsPartner erstellt die notwendigen Ausfuhrpapiere für Sie und reicht die Unterlagen fristgerecht beim Bundesdenkmalamt ein. Je nach Zielland (EU oder Drittland) sieht das Denkmalamt verschiedene Formulare für die Ausfuhr vor.
Nach fristgerechter Wiedereinfuhr in Österreich werden die Ausfuhrpapiere gelöscht.


