MuseumsPartner - die Kunstspedition
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Bundesdenkmalamt

Für die befristete oder definitve Ausfuhr von Kunstgegenständen ist die Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt notwendig.


Ansuchen um eine Bewilligung und/oder Bestätigung downloaden MuseumsPartner erstellt die notwendigen Ausfuhrpapiere für Sie und reicht die Unterlagen fristgerecht beim Bundesdenkmalamt ein. Je nach Zielland (EU oder Drittland) sieht das Denkmalamt verschiedene Formulare für die Ausfuhr vor.

Nach fristgerechter Wiedereinfuhr in Österreich, werden die Ausfuhrpapiere gelöscht.




Ansuchen um eine
Bewilligung und/oder Bestätigung




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