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Bundesdenkmalamt
Für die befristete oder definitve Ausfuhr von Kunstgegenständen
ist die Genehmigung durch das Bundesdenkmalamt notwendig.
MuseumsPartner erstellt die notwendigen Ausfuhrpapiere für Sie und
reicht die Unterlagen fristgerecht beim Bundesdenkmalamt ein. Je nach Zielland
(EU oder Drittland) sieht das Denkmalamt verschiedene Formulare für
die Ausfuhr vor.
Nach fristgerechter Wiedereinfuhr in Österreich, werden die Ausfuhrpapiere
gelöscht.
Ansuchen
um eine
Bewilligung und/oder Bestätigung |