BARRIEREFREIHEITS-ERKLÄRUNG
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website (www.museumspartner.com), der Hauptwebsite der MuseumsPartner – Kunstspedition GmbH, der MuseumsPartner – Exhibition GmbH und der MuseumsPartner – Verwaltungs GmbH.
Diese Website wird von der MuseumsPartner – Kunstspedition GmbH, der MuseumsPartner – Exhibition GmbH und der MuseumsPartner – Verwaltungs GmbH betrieben.
Diese Erklärung erläutert unseren Kenntnisstand zur Barrierefreiheit dieser Website, unsere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und wie Sie uns bezüglich Barrierefreiheit kontaktieren können.
Wir sind bestrebt, unsere Website und ihre mobilen Anwendungen gemäß den Leitlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) und dem Gesetz zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WZG) in der Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2. Dezember 2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Wir möchten, dass möglichst viele Menschen diese Website nutzen können. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie Folgendes tun können:
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bis zu 200 % vergrößern, ohne dass der Text über den Bildschirm hinausragt.
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die Website größtenteils nur mit der Tastatur navigieren.
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die Website größtenteils mithilfe einer Spracherkennungssoftware navigieren.
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die Website größtenteils mithilfe eines Screenreaders anhören.
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diese Website mit der neuesten Version der Browser Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Apple Safari aufrufen.
Konformitätsstatus
Wir setzen uns für inklusives Design ein. Das bedeutet, dass jede neue Komponente, die wir entwickeln, den WCAG-Standards entspricht.
Wir testen unsere Website regelmäßig mit dem Wix Accessibility Wizard und setzen uns auch weiterhin dafür ein, unsere neuen Designs und Produktfunktionen bei einem breiten und vielfältigen Publikum zu testen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die während der Tests festgestellten Barrierefreiheitsprobleme zu beheben.
Diese Website entspricht teilweise der technischen Norm EN 301 549 v.3.2.1 und den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 Level AA. Uns ist bekannt, dass einige Teile dieser Website nicht vollständig barrierefrei sind. Bitte beachten Sie den Punkt „Inkompatibilitäten und Ausnahmen“unten.
Diese Website wurde zuletzt am 2. Mai 2025 (mit dem Wix Accessibility Wizard) getestet.
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Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 24. April 2025 erstellt und zuletzt am 2. Mai 2025 aktualisiert.
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Was wir getan haben, um diese Website barrierefrei zu gestalten
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Wir setzen auf starke Farbkontraste, um die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Website-Inhalte zu gewährleisten.
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Wir haben die Website-Texte so einfach wie möglich gestaltet.
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Wir haben die Funktion „Zum Hauptinhalt springen“ integriert, mit der Besucher mithilfe der Tastaturnavigation die obersten Bereiche einer Website (wie Menüs und Seitenüberschriften) überspringen und direkt zum Hauptinhalt der Seite springen können.
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Wir haben dafür gesorgt, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren. Alle Seiten- und Designelemente der Website sind so konzipiert, dass sie konsistente Seiten mit einheitlichem Verhalten und Stil erzeugen. Beispielsweise können Komponenten mit gleicher Funktionalität auf allen Webseiten einheitlich identifiziert werden.
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Wir haben die Website und die Überschriftenstruktur (DOM-Reihenfolge und Semantik) so strukturiert, dass Besucher mit unterstützenden und zusätzlichen Technologien die Website in logischer Reihenfolge durchsuchen und navigieren können.
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Wir haben beschreibende Seitentitel hinzugefügt, die den Seiteninhalt präzise zusammenfassen und alle wichtigen Informationen enthalten.
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Bildern haben wir Alternativtext hinzugefügt, damit Besucher mit unterstützenden und zusätzlichen Technologien auf die Inhalte zugreifen und deren Inhalt verstehen können.
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Linktexte, die den Zweck des Links ohne zusätzlichen Kontext erläutern, sind nach Möglichkeit aussagekräftig.
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Inkompatibilitäten und Ausnahmen
Wir wissen, dass einige Teile dieser Website nicht vollständig barrierefrei sind:
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Einige Seiten und Dokumentanhänge sind nicht in einfachem Englisch/Deutsch verfasst.
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PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig für Screenreader-Softwares zugänglich. Wir werden dies bis zum 24. Dezember 2025 beheben. Wir werden die Barrierefreiheit unserer PDF-Dokumente prüfen und planen, diese entweder zu beheben oder durch barrierefreie HTML-Seiten zu ersetzen. Wir stellen außerdem sicher, dass alle neu veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
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Einige Links zu externen Websites (z.B. Instagram, LinkedIn, Facebook) öffnen ohne Warnung ein neues Fenster (einen neuen Tab).
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Einige Seiten enthalten möglicherweise Animationen, die nicht pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden können.
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Was wir tun, um die Barrierefreiheit zu verbessern / Unverhältnismäßige Belastung
Wir haben die Kosten und Ressourcen zur Behebung der oben genannten Probleme ermittelt. Wir sind der Ansicht, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsverordnung darstellen würde.
Allerdings sind wir weiterhin bestrebt, eine barrierefreie Website für alle bereitzustellen und arbeiten intensiv daran. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Aufgabe wird dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Melden von Barrierefreiheits-problemen auf dieser Website
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie auf Barrieren stoßen:
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Telefon: +43(0)5238-21212
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E-Mail: info@museumspartner.com
Wir bemühen uns, Ihr Feedback innerhalb von 20 Werktagen nach Eingang Ihrer Anfrage zu beantworten.
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Durchsetzungsverfahren
Sollten wir Ihnen nicht weiterhelfen können, können Sie sich auch an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden, um eine Beschwerde einzureichen. Die FFG nimmt Beschwerden elektronisch über das Kontaktformular entgegen: Zum Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG daraufhin geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Bestimmungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuzurechnende Institution beziehen.
Ist die Beschwerde berechtigt, muss die FFG Handlungsempfehlungen an den Bund bzw. die betroffenen Rechtsträger aussprechen und Maßnahmen zur Behebung der Mängel vorschlagen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.
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